Finanzaufsichtsrecht für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute
Wir verfügen über tiefgehende Kenntnis des Bankaufsichtsrechts und langjährige Erfahrung mit den Institutionen der Finanzaufsicht. Schwerpunkte unserer Beratung sind Erlaubnisfragen (KWG, ZAG) Neugründungen, Rechtsfragen der Institutsleitung (Geschäftsleiterqualifikation, Abberufung, Tätigkeitsverbote), Beanstandungen oder sonstige Auseinandersetzungen mit Bankaufsicht und Prüfungswesen sowie die Beurteilung absehbarer Entwicklungen. Darüber hinaus beraten wir Institute bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Finanzvertrieb (WpHG, VermAnlG etc.).
FinTech-Services
Hoffmann Liebs berät und unterstützt seit vielen Jahren sowohl junge als auch etablierte Unternehmen der Finanzbranche bei der anspruchsvollen Aufgabe, sich im regulatorischen Umfeld mit digitalen Finanzprodukten erfolgreich online zu betätigen.
Wir haben bereits erfolgreiche FinTech-Unternehmen auf ihrem Weg zur Marktführerschaft begleitet. Wir verstehen technische Prozesse digitaler Geschäftsmodelle und zeigen auf, was regulierungsfrei möglich ist und wo der regulierte Bereich beginnt. Wir unterstützen Sie als FinTech-Unternehmen, Ihre Geschäftsidee rechtssicher umzusetzen, ob allein oder gemeinsam mit einem beaufsichtigten Partner oder Partnerin, oder wenn Sie selbst eine Lizenzierung anstreben.
Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden. Wir wissen, welche regulatorischen Anforderungen Banken bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsfelder erfüllen müssen und wie sie ihre Geschäftsorganisation für die Zusammenarbeit mit FinTech-Unternehmen aufsichtsrechtskonform gestalten können. Wir beraten Sie als Bank beim Einstieg in neue digitale Geschäftsfelder und Kooperationen mit FinTech-Unternehmen.
Schließlich kennen wir die Themen, die Investoren und Investorinnen regelmäßig vor der Investition in FinTech-Start-ups beschäftigen. Wir prüfen für Sie als Investor oder Investorin aufsichtsrechtliche Fallstricke Ihres Ziel-Start-ups, um Ihre Beteiligungschancen zu erhöhen und Ihre Risiken zu reduzieren.
Kreditgeschäft und Kreditsicherung
Da sich deutsche Unternehmen traditionell in hohem Umfang durch Bankkredite fremdfinanzieren, gehört die Beratung rund um das Kreditgeschäft in all seinen – auch internationalen – Facetten zu unserer täglichen Praxis. Dabei geht es häufig um Fragen der Dokumentation und der Sicherheitenbestellung.
Unser Beratungsangebot in diesem Bereich wird durch unsere Erfahrungen in den Bereichen Factoring, Leasing und Exportfinanzierung ergänzt.
Immobilien- und Projektfinanzierung
Die umfassende Beratung von Banken bei der Finanzierung von großen nationalen und internationalen Immobilientransaktionen und Immobilienprojekten nimmt in unserer Tätigkeit breiten Raum ein.
Wir beraten in Fragestellungen der Strukturierung, auch unter steuerlichen Gesichtspunkten, bei Kredit- und Sicherheitenstandardverträgen und unterstützen Sie dabei, Rechtsrisiken zu vermeiden.
Anlageberatung und Prospekthaftung
Wir beraten bei Fragen der rechtskonformen Gestaltung des Vertriebs von Anlageprodukten und bei gescheiterten Finanzinvestments. Dabei verfügen wir auch über eine langjährige, ausgewiesene Erfahrung im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen (z. B. Massenverfahren) sowie bei der Gestaltung außergerichtlicher Lösungen.
Vermögensverwaltung und Investmentrecht
Als Sonderformen der Kapitalanlage beinhaltet die individuelle Vermögensverwaltung durch ein Kreditinstitut und die institutionelle Vermögensverwaltung durch Investmentgesellschaften eine Vielzahl rechtlicher Besonderheiten.
Daher beraten wir institutionelle Kapitalanleger und Kapitalanlegerinnen in jeder Anlagephase: bei Vertragskonstruktion und Auswahl der Anlagerichtlinien, bei der laufenden Überwachung der Einhaltung dieser Vorgaben und – im Falle schlechter Performance – bei der Ursachenforschung und Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen.
Innovative Finanzierungsinstrumente und Derivate
Kredite und Geldanlagen werden häufig mit derivativen Finanzierungsinstrumenten optimiert oder abgesichert. Wir verfügen über umfangreiche Expertise bezüglich der an den internationalen Märkten verfügbaren Produkte, ihrer Wirkungsweise und der jeweiligen Dokumentation.
Unsere Beratung umfasst die Auswahl der geeigneten Instrumente und deren Dokumentation genauso wie die Ursachenermittlung und den Schadensausgleich bei Anwendungsfehlern.
Haftung von Bank- und Sparkassenmanagern sowie -managerinnen
Bei Bankenkrisen stehen zunehmend auch Vorstandsmitglieder und Aufsichtsorgane im Fokus von Schadenersatzansprüchen.
Daher beraten wir Banken, Sparkassen und Verbände in Fragen der Managerhaftung und Versicherungsforderungen aus D&O sowie der Vermögensschadenversicherungen einschließlich der gerichtlichen Geltendmachung.
Kontakt
Goltsteinstraße 14 | 40211 Düsseldorf
Tel: +49 2 11 5 18 82-0 | Fax: +49 2 11 5 18 82-100
E-Mail: duesseldorf@hoffmannliebs.de
Partnerschaften
Informationen
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