Um sicherzustellen, dass unsere Mandanten und Mandantinnen ihre Geschäfte über nationale Grenzen hinweg betreiben können, überprüfen wir Exportverfahren und Transaktionen auf ihre Vereinbarkeit mit geltenden außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen und unterstützen in behördlichen Erlaubnisverfahren. Wir implementieren Compliance-Strukturen zur Einhaltung von Handelsbestimmungen und beraten internationale Investoren und Investorinnen im Rahmen der Prüfung ausländischer Direktinvestitionen in Deutschland.
Denn: Unternehmen, die im internationalen Handel tätig sind, sehen sich einer Vielzahl von nationalen und internationalen Regeln ausgesetzt, deren Nichtbeachtung ein empfindliches Haftungsrisiko für das Unternehmen, die Geschäftsführung und persönlich handelnde Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen darstellen kann. So sehen die geltenden außenwirtschaftsrechtlichen Regelungen zahlreiche Melde- oder Genehmigungspflichten für die Ein- und Ausfuhr von Technologie, Dienstleistungen und Waren vor. Auch Zahlungen im Auslandsverkehr können solchen Meldepflichten unterliegen. Für andere Bereiche gelten wiederum, u. a. zur Verhinderung von Terrorismusfinanzierung oder als Repressalien für Völkerrechtsverletzungen, zwingende Handels- und Geschäftsverbote, beispielsweise in Form international zu beachtender Embargos.
Zu diesen vielschichtigen und komplexen Fragestellungen beraten wir auch Sie gerne. Unsere Kompetenzen im Außenwirtschaftsrecht umfassen dabei insbesondere die Bereiche:
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