Eine der wesentlichen Pflichten von Geschäftsleitungsorganen besteht darin, innerhalb ihres Unternehmens die Einhaltung geltender Gesetze und unternehmensinterner Richtlinien zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund haben große Konzerngesellschaften bereits seit einigen Jahren Compliance-Systeme für sich entwickelt und eingerichtet. Handlungsbedarf besteht aber nicht nur bei Konzerngesellschaften. Auch Geschäftsleitungsorgane mittelständischer Unternehmen, unerheblich welcher Branche, welcher Rechtsform und welcher Größe, sind gut beraten, sich mit dem Thema Compliance zu beschäftigen, um Risiken wie behördliche Bußgelder, Schadensersatzklagen oder auch einen geschäftsschädigenden Reputationsverlust für ihre Unternehmen und nicht zuletzt sich selbst zu minimieren. Darüber hinaus machen viele Unternehmen heutzutage ihre geschäftlichen Beziehungen davon abhängig, dass ihnen der Vertragspartner oder die Vertragspartnerin nachweist, „compliant“ zu sein, sog. „Third-Party Compliance“.
Unsere Kompetenzen:
• Kartellrecht
• Anti-Korruptions-Recht
• Datenschutz & IT
• Arbeitsrecht
• Wettbewerbsrecht & geistiges Eigentum
• Export & Außenwirtschaft
• Produkt-Compliance
• Finanzen/Geldwäsche
Im Einzelnen erfasst unser Beratungsspektrum folgende Leistungen:
• Einrichtung und Überarbeitung von Compliance-Management-Systemen
• Überprüfung und Optimierung der Compliance-Organisation
• Compliance-Risikoanalysen
• Compliance-Auditierung
• Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter
• Beratung bei drohenden oder bereits eingetretenen Compliance-Verstößen
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2020/2021
„Die neu gewonnene fachliche Breite und personelle Schlagkraft veranlasste Mandanten, sich noch umfassender und praxisübergreifender beraten zu lassen. […] Glaubwürdig besetzt die Kanzlei auch andere Schnittstellenthemen wie Compliance.“
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