Unser Team berät und vertritt seit vielen Jahren Netzbetreiber, Energieversorger, Windkraftwerks- sowie Photovoltaikbetreiber, Projektierer und Finanzierer von Kraftwerksprojekten. Einen Schwerpunkt bildet unsere Beratung von Anlagenbetreibern regenerativer Energiequellen, insbesondere von Windparkvorhaben und Photovoltaikanlagen. Neben der rechtlichen Expertise verfügen wir über ein tiefgehendes Verständnis der technischen und betriebswirtschaftlichen Hintergründe der Geschäftspraxis von Netzbetreibern, Anlagenbetreibern und Projektentwicklern.
Unsere Kompetenzen im Energierecht:
Schon vor der Projektdurchführung beraten wir bei der Vergabe von Großprojekten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Bieterseite und übernehmen beispielsweise auch Nachprüfungsverfahren. Seit Jahren betreuen wir zahlreiche Mandanten und Mandantinnen bei der Durchführung von Anlagenprojekten. Nicht nur die Gestaltung grenzüberschreitender Bau- und Projektverträge, sondern auch von Joint Venture-Verträgen gehören zu unseren Leistungen. Bei streitigen Auseinandersetzungen begleiten wir unsere Mandanten und Mandantinnen regelmäßig in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren.
Wir arbeiten außerdem mit ausgewählten Partnern wie der hjtb GmbH zusammen, um neben rechtlicher Unterstützung auch Beratungsleistungen u. a. hinsichtlich der Erstellung von Carbon Footprints, der Entwicklung von Energiestrategien sowie in Fragestellungen zu Beschaffung/Einkauf aus einer Hand anbieten zu können.
Gegenstand von Gerichts- und Schiedsverfahren waren etwa:
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2020/2021
“Die D’dorfer Kanzlei setzt ihren Wachstumskurs und ihre positive Entwicklung konsequent fort: Von RWP kam zuletzt ein renommiertes Energierechtsteam um Partner Gabler. Zudem hebt HL mit der neu gewonnenen energierechtl. Kompetenz erste Synergien an der Schnittstelle zu M&A/Gesellschaftsrecht. So berät sie etwa einen Energie- u. Wasserversorger bei Transaktionen mit Bezügen zum Energie- u. Immobilienrecht.”
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