Das Recht der Medien hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte als „Querschnittsmaterie“ aus unterschiedlichen Rechtsgebieten heraus entwickelt und an Eigenständigkeit gewonnen. Heute wird hierunter nicht zuletzt das Recht der Presse und des Rundfunks, das Recht musikalischer Werke sowie das Recht betreffend die multimedialen Plattformen verstanden. Zu den Zielen des Medienrechts zählen u. a. die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs und die Sicherung der Meinungsvielfalt sowie der Schutz von Minderjährigen oder des Persönlichkeitsrechts.
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