Hoffmann Liebs verfügt über ausgewiesene Kompetenz und langjährige Erfahrung im Produktrecht. Wir beraten zu sämtlichen Aspekten der Produktregulierung im gesamten Lebenszyklus eines Produkts. Wir unterstützen gerichtlich und außergerichtlich im Hinblick auf materielle Produktanforderungen, Produktkennzeichnung und Begleitunterlagen, Vertragsgestaltung und Import aus Drittländern. Daneben führen wir unsere Mandanten und Mandantinnen bei Produktsicherheitsmängeln sicher durch die Krise. Wir begleiten die Risikobewertung, koordinieren Behörden im In- und Ausland, begleiten die Korrekturmaßnahme und vertreten in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren. Ebenso unterstützen wir sie bei der Durchsetzung/Abwehr von produkthaftungsrechtlichen sowie wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen.
+++ Update zur EUDR: Erneute Verschiebung und materielle Vereinfachungen beschlossen +++
Kurz vor Jahresende 2025 hat der europäische Gesetzgeber erneut in die EU-Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 (EUDR) eingegriffen. Mit der im Amtsblatt der EU am 23. Dezember 2025 veröffentlichten Änderungsverordnung wurde der Anwendungsbeginn abermals verschoben und zugleich inhaltlich angepasst. Daneben treten wichtige materielle Änderungen. Für betroffene Unternehmen bedeutet dies mehr Zeit – aber auch neue Weichenstellungen für die Umsetzung.
In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen dazu.
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