Unternehmen und deren Organe stehen vermehrt im Fokus der Strafverfolgungsbehörden, die immer häufiger gegen Rechtsverstöße im Wirtschafts- und Steuerrecht vorgehen. Dies kann zu empfindlichen Geld-, aber im Extremfall sogar auch Haftstrafen führen. Wir beraten, vertreten oder verteidigen Sie als Unternehmen, Führungskraft oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin umfassend zu allen Fragen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Hierbei decken wir wesentliche Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts beziehungsweise Wirtschaftsordnungswidrigkeitenrechts ab und stehen Ihnen bei allen Schritten zur Seite, vom Beginn der Ermittlungen über beispielsweise eine Durchsuchung bis zum möglichen Gerichtsverfahren.
Unsere Beratung umfasst jedoch nicht nur die konkreten rechtlichen Verteidigungsmaßnahmen in Ermittlungs- oder Sanktionsverfahren und die Koordination einer Sockelverteidigung. Wir begleiten Sie auch bei allen Anfragen der Behörden, beraten Sie beim Umgang mit Presse-, Lieferanten- und Kundenanfragen sowie gegenüber dem Wettbewerb und unterstützen Sie bei der Umsetzung (einstweiliger) arbeitsrechtlicher Maßnahmen gegen verdächtige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Da grundsätzlich jede Unternehmensleitung gesetzlich verpflichtet ist, Wiedergutmachung eines entstandenen Schadens zu betreiben, übernehmen wir für unsere Mandanten und Mandantinnen sowohl die Abwehr von Schadensersatzansprüchen Dritter als auch umgekehrt die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen. Wir beraten unsere Mandanten und Mandantinnen sowohl bei außergerichtlichen Einigungsprozessen als auch mit Blick auf die gesamte Prozessführung vor allen Gerichten.
Weil die Schäden aus Wirtschaftskriminalität und Mitarbeiterkriminalität mitunter erheblich sein können und sich Schadenswiedergutmachung nicht immer in voller Höhe realisieren lässt, beraten wir Unternehmen und Unternehmensverantwortliche auch präventiv zur Minimierung des Schadensrisikos. Dazu entwickeln wir auf Basis unternehmensindividueller Risikoanalysen angepasste Compliance-Strukturen und -Instrumente, wie die Einrichtung eines Compliance-Komitees oder die Benennung eines Ombudsmannes und entwickeln Unternehmensrichtlinien, insbesondere zur Betriebsorganisation samt zugehöriger Pflichtendelegationen. Auch Schulungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gehören zu unserem Repertoire.
Unsere Kompetenzen
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