Of Counsel
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Holger Stabenau berät in- und ausländische Unternehmen, Investoren und Gründer in sämtlichen Fragestellungen des Gesellschafts- und Unternehmensrechts, in Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen (M&A, Private Equity und Venture Capital) sowie in regulatorischen Fragestellungen (Kapitalanlagegesetzbuch, Genehmigungen nach Außenwirtschaftsgesetz). Sein Mandantenspektrum reicht von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) bis hin zu Großunternehmen und internationalen Konzernen. Ergänzend zu seiner anwaltlichen Tätigkeit tritt Herr Stabenau regelmäßig als Referent bei Inhouse-Schulungen und Seminaren zu seinen Schwerpunktbereichen auf.
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