Jedes Unternehmen ist schon heute dazu verpflichtet, die Arbeitszeit seiner Mitarbeitenden vollständig zu erfassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht bereits im September des letzten Jahres entschieden.
Der entsprechende Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums tritt voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft und soll nicht nur detailliertere Regelungen zum Umgang mit der Zeiterfassung, sondern auch ein Bußgeld bei Verstößen beinhalten.
Im Moment gilt zwar noch eine gewisse Schonfrist, aber es ist absehbar, dass in Unternehmen die Zeiterfassung in Kürze und umfassend stattfinden muss.
Zwar verfügen viele Unternehmen inzwischen über eine Zeiterfassung und starten deshalb nicht bei „Null“. Ebenso häufig ist es aber so, dass die Zeiterfassung nicht die gesamte Arbeitszeit aller Arbeitnehmer umfasst und damit Lücken im System verbleiben.
Wir haben die praktisch wichtigsten Fragen und Aspekte aufgelistet, die sich nach unserer Erfahrung bei der Einführung oder Anpassung der Arbeitszeiterfassung regelmäßig stellen.
Das Ziel: Sie gewinnen einen ersten Themenüberblick und können rechtzeitig über wichtige Weichenstellungen entscheiden.
Wir möchten Ihnen helfen, diese neuen Herausforderungen zu meistern und auch die damit verbundenen Chancen für Ihr Unternehmen zu nutzen. Melden Sie sich gerne, wenn Sie zu den oben genannten Themen oder zu anderen Aspekten im Zusammenhang mit der Erfassung der Arbeitszeit Fragen haben oder auf der Suche nach einem Sparringspartner sind.
Wir werden an dieser Stelle über weitere Entwicklungen berichten, insbesondere über das Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung der Arbeitszeiterfassung.
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