Die zunehmende Professionalisierung des eSports geht einher mit der Organisation und dem strukturellen Auf- und Ausbau von Verbandsstrukturen. Wegen des regelmäßig monopolistischen Charakters solcher Strukturen besteht die Gefahr, dass der Wettbewerb beschränkt wird. Das deutsche und europäische Kartellrecht macht aber auch vor dem eSport nicht halt. Bei der weiteren Organisation und dem strukturellen Aufbau von Verbandsstrukturen werden daher die kartellrechtlichen Vorgaben daher zu beachten sein, ansonsten drohen den Beteiligten weitreichende Rechtsfolgen und Sanktionen.
Mit rasant steigenden Fanzahlen für Wettbewerbe im eSports-Bereich und der in den letzten Jahren zu beobachtenden Professionalisierung von eSports-Organisationen bis hin zur Gründung eines Weltverbandes für eSport (WorldESportsAssociation, kurz: „WESA“) haben auch zahlreiche Vereine der DFL professionelle eSports-Teams gegründet. Am 16. Januar 2019 startete mit den TAG Heuer VBL Club Championships das erste jedenfalls teilweise auch im Free-TV verfolgbare FIFA19 eSports-Turnier des Spieleentwicklers EA Sports. Das Turnier richtet sich ausschließlich an Vereine der ersten und zweiten Bundesliga, von denen die DFL 22 ins Boot holen konnte. Sie alle stellen zwei bis vier Konsolen-Spieler für insgesamt 21 Spieltage.
Neben den Bundesligisten der DFL tummeln sich auf dem Markt unzählige weitere professionelle und semi-professionelle Akteure, wie Publisher, Wettkampfveranstalter, Content-Produzenten, die Veranstaltungen insbesondere über das Internet verbreiten, sowie natürlich die teilnehmenden Spieler, die zum Teil erhebliches Einkommen damit generieren. Nach aktuellen Statistiken des Marktforschungsinstituts Newzoo werden für das Jahr 2020 Umsätze im eSports-Bereich von 1,5 Milliarden US-Dollar erwartet. Damit gewinnt der eSports-Bereich immer mehr an wirtschaftlicher Bedeutung und die Relevanz wettbewerbs- und kartellrechtlicher Vorschriften steigt.
Ziel des Kartellrechts ist es, die wettbewerblich und wirtschaftlich geprägten Bereiche eines Marktes dergestalt zu regulieren, dass Konkurrenz ermöglicht und Wettbewerb geschützt und gefördert wird. Vor diesem Hintergrund haben nationale und internationale Kartellbehörden und Gerichte bereits zu den verschiedensten Sportarten entschieden, dass Sportverbände von ihren Athleten z.B. nicht verlangen dürfen, nur an bestimmten, verbandseigenen Wettbewerben teilnehmen zu dürfen, da der Verband mit einer derartigen Exklusivregelung sich selbst und die in ihm organisierten Sportler vom Wettbewerb gerade fernhält. Bei der aktuellen Definition der Regelwerke sowie der Organisation und dem strukturellen Aufbau von Verbandsstrukturen im Bereich des eSports dürften gerade diese Grundsätze zwingend zu beachten und einzuhalten sein. Dass wettbewerbsfördernde Regelwerke für den nachhaltigen Erfolg des eSports vonnöten sind, zeigen nicht zuletzt aktuelle Beschwerden und Kritik einzelner Spieler über unzulässige, aber nicht geahndete Doppelmeldungen zu Turnieren unter verschiedenen Teamnamen oder in abweichender Teamzusammensetzung sowie die ständigen Diskussionen in Foren aller Art über technische Umgehungsmechanismen und den Umgang mit Nachteilen aufgrund schlechter Netzqualität oder abweichender Hardwarekomponenten.
Die Einhaltung der wettbewerbs- und kartellrechtlichen Vorgaben durch die Akteure im Bereich des eSports ist dringend geboten. Denn bei Verstößen drohen weitreichende Rechtsfolgen und Sanktionen bis hin zu der Verhängung empfindlicher Bußgelder durch die Kartellbehörden.
Dieser Artikel ist in englischer Sprache zuerst erschienen in der Zeitschrift: FOOTBALL & ESPORTS
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