Nahezu jedes Unternehmen arbeitet inzwischen teilweise oder überwiegend digital oder ist selbst Teil bzw. Motor der Digitalwirtschaft. Die fortschreitende Digitalisierung und Entwicklungen der Industrie 4.0 bringen Chancen, aber auch Herausforderungen für Unternehmen mit sich.
Um die Rechtsunsicherheit, die mit den dynamischen technischen Entwicklungen einhergeht zu reduzieren, hat es sich der EU-Gesetzgeber zum Ziel gesetzt, auch bei digitalen Waren oder Services die aus der analogen Welt bekannten Grundsätze wie Transparenz, Fairness und Compliance (stärker) zu etablieren.
Als Reaktion auf die technischen Entwicklungen arbeitet der EU-Gesetzgeber daher seit einigen Jahren kontinuierlich an „Digitalgesetzgebungspaketen“ in Form von Verordnungen und Richtlinien. Ein zentrales Ziel der Digital-Strategie der EU ist dabei die Regulierung von Systemen und Anwendungen künstlicher Intelligenz (KI) sowie die Stärkung von Zugangsrechten zu (Maschinen-)Daten.
Während EU-Verordnungen unmittelbare Wirkung in allen EU-Mitgliedstaaten entfalten, sind EU-Richtlinien noch in nationales Recht umzusetzen, sodass sich Unternehmen teilweise auf nationale Besonderheiten einstellen müssen. Auch 2023 und 2024 ist auf EU-Gesetzgebungsseite einiges in der „Pipeline“. Je eher eine Auseinandersetzung mit dem neuen Rechtsrahmen erfolgt, desto eher können Geschäftsprozesse auf die neue Rechtslage angepasst werden.
Auf dem Hoffmann Liebs Compliance-Day am 7. November 2023 im NRW-Forum können auch die neuen Herausforderungen durch den EU-Digital-Rechtsrahmen sowie die damit verbundenen Chancen für Unternehmen diskutiert werden. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den Austausch!
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