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„Der nackte Vermieter – ein Grund zur Mietminderung?“ – mit dieser Frage beschäftigte sich jüngst das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG Frankfurt a. M. (2. Zivilsenat), Urteil vom 18.04.2023 – 2 U 43/22) und verneinte einen Mietmangel für den Fall, dass der Vermieter sich im Hof – ohne gezielte Einwirkung – nackt sonnt.
Rechtsanwalt David Krause aus der Praxisgruppe Commercial und Rechtsanwältin Lisa Gallinger aus der Praxisgruppe Immobilienwirtschaftsrecht beleuchten anhand dieses skurrilen Urteils die Voraussetzungen einer Mietminderung.
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