In der 15. Episode „Miss Marple im Arbeitsrecht“ spricht das Podcast-Duo von StrafArbeit über ein aktuelles Thema, das dieser Tage nicht nur Arbeitsrechtler und Arbeitsrechtlerinnen ganz besonders in Hamburg interessiert, sondern auch bundesweit sehr medienwirksam diskutiert wird: Der Einsatz von Privatdetektiven zur Aufklärung vermeintlichen Fehlverhaltens von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
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n der 15. Episode „Miss Marple im Arbeitsrecht“ spricht das Podcast-Duo von StrafArbeit über ein aktuelles Thema, das dieser Tage nicht nur Arbeitsrechtler und Arbeitsrechtlerinnen ganz besonders in Hamburg interessiert, sondern auch bundesweit sehr medienwirksam diskutiert wird: Der Einsatz von Privatdetektiven zur Aufklärung vermeintlichen Fehlverhaltens von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
Die Autoren gehen dabei auf zentrale Begriffe wie die Erforderlichkeit eines dringenden Tatverdachts, die Anerkennung etwaiger durch Detekteien ermittelter Ergebnisse vor Gericht sowie das Beweisverwertungsverbot ein, diskutieren aber auch, inwiefern die Persönlichkeitsrechte observierter Personen betroffen sein können und welche Folgen für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen drohen, wenn sich Nachforschungen als ungerechtfertigt herausstellen. Im Hinblick auf die Arbeitnehmerseite besprechen Dr. Kerstin Pallinger und Dr. Jörg Podehl außerdem, in welchen Fällen private Postings, zum Beispiel in den sozialen Medien, dazu geeignet sein können, Täuschungen des Arbeitgebers nachzuweisen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Dies umfasst auch Fälle, in denen Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen Krankheiten bereits ankündigen oder in anderer Weise durch das eigene Verhalten arbeitgeberseitige Nachforschungen induzieren.
Aus praktischer Perspektive erläutern die Podcast-Hosts, ab wann und in welchen Fallkonstellationen das Einschalten privater Dienstleister für Nachforschungszwecke sinnvoll sein kann, ob und inwiefern die Anwendung milderer Mittel geboten ist und welche datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Fallstricke zu beachten sind.
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