Vortrag „Rechtssysteme in Irland und Deutschland – Ein Vergleich“

Das Rechtssystem in Deutschland ist geprägt durch „civic law“, das Rechtssystem der Republik Irland durch „common law“.

 

Während man in Deutschland vom Allgemeinen auf das Besondere schließt, müssen sich irische Juristinnen und Juristen von einem außergewöhnlichen Fall zum anderen hangeln, um eine vergleichbare Situation zu finden.

 

In einem aktuellen Vortrag an der VHS Düsseldorf stellte Rechtsanwalt und Partner Lothar Köhl – zugleich Beiratsmitglied und ehemaliges Vorstandsmitglied der Deutsch-Irischen Juristen- und Wirtschaftsvereinigung e. V. – die beiden Rechtssysteme in einem Überblick vor und erläuterte die wesentlichen Unterschiede zwischen den Rechtssystemen.

 

Falls Sie Interesse an den Vortragsinhalten oder eine Einschätzung zu rechtlichen Fragestellungen mit Deutsch-Irischen Bezügen haben, steht Ihnen Lothar Köhl gern zur Verfügung.

 

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