In der 98. Aktualisierung des Handbuchs Altlastensanierung und Flächenmanagement (HdA) (November 2024) hat Rechtsanwalt und Partner für Umweltrecht Volker Hoffmann gemeinsam mit Rechtsreferendar Matthias Fuchs einen Aufsatz zur Störerauswahl in Mehrpersonenverhältnissen publiziert.
Die vollständige Publikation steht Ihnen unter diesem Download-Link zur Verfügung.
Seit Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) im Jahr 1999 haben Rechtsprechung und Verwaltungspraxis sich regelmäßig mitder Frage des Auswahlermessens bei Störermehrheiten beschäftigt. Dieser Beitrag soll eine Übersicht über die diesbezüglichen Grundzüge darstellen(Kapitel 2, 3 und 4), einen Einblick in die Anwendung der Grundsätze bei Erben- und Wohnungseigentümergemeinschaften geben (Kapitel 5 und 6) und sich mit der Idee der Anordnung der Kooperation mehrerer Störer und deren gleichrangiger Inanspruchnahme beschäftigen (Kapitel 7).
Im Gefahrenabwehrrecht stellt die Auswahl des heranzuziehenden Störerssowohl die zuständigen öffentlichen Stellen als auch die Betroffenen vor wesentliche Unsicherheiten in der Anwendung und im Rechtsschutz gegenentsprechende behördliche Anordnungen. Im Rahmen der Sanierung von Altlasten oder anderer Verpflichtungennach dem BBodSchG (z. B. Untersuchungsmaßnahmen) treten in der Praxis regelmäßig Konstellationen mit Eigentümer- und damit Verantwortlichkeitsmehrheiten auf, die nicht selten komplexe Fragen im Rahmen der Anforderungen an die behördlichen Anordnungen, speziell im Bereich des Auswahlermessens, aufwerfen. Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund des durch eine behördliche Heranziehung in der Regel betroffenen Schutzbereichs von Art. 14 GG, der mit der staatlichen Schutzpflicht für Natur und Umwelt aus Art. 20a GG kollidiert. Nicht ohne Grund ist das Bundesverwaltungsgericht (nachfolgend: BVerwG), wie alle verwaltungsgerichtlichen Instanzen, häufig mit Fragen der Rechtmäßigkeit behördlicher Anordnungen befasst.
Den vollständigen Text erhalten Sie über diesen Downloadlink.
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